Liebe Studierende,

einige von Ihnen haben bereits angefragt, wie es nach den Ferien weitergehen wird. Leider haben wir erst heute die konkreten Informationen erhalten, die es mir nun erlauben Ihnen Auskunft zu geben. Wie Sie wahrscheinlich bereits aus den Medien erfahren haben, wird die Präsenzpflicht weiterhin bis zum 31.01.2021 ausgesetzt, wobei Abschlussklassen von dieser Regelung ausgenommen wurden. Was bedeutet das konkret?

Lehrgang 56 und 55:

  •  Unterricht:
    Das bedeutet, dass Ihr Unterricht in den kommenden Wochen aus einer Mischung aus Videokonferenzen, Selbstlernmaterialien und Arbeitsaufträgen bestehen wird, die Ihnen von Ihren Lehrkräften zur Verfügung gestellt werden. Wie das in den Fächern konkret aussieht, wird Ihnen von den jeweiligen Fachlehrern noch in einer separaten Mail mitgeteilt, die Sie in bewährter Weise über unsere IServ-Plattform erhalten. Zunächst sollten Sie davon ausgehen, dass die normalen Unterrichtszeiten gelten.
    Sollten Sie nicht über das notwendige Equipment verfügen, so steht Ihnen während der normalen Unterrichtszeiten die schulische Ausstattung für diese Zwecke zur Verfügung.
  • Leistungsbewertung:
    Auch wenn in dem beiliegenden Elternschreiben angemerkt wird, dass sich die Semesternoten im Wesentlichen auf die Zeit vor Aussetzung der Präsenzpflicht beziehen, so wurden wir in einem ergänzenden Schreiben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die „im Rahmen des Distanzunterrichts von der Schülerin oder dem Schüler erbrachten Leistungen sowie die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten für die Leistungsbewertung nach § 73 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes maßgebend“ sind.
  • Kommunikation:
    Bitte prüfen Sie mehrfach am Tag Ihr IServ-Postfach (vor allem während der normalen Unterrichtszeiten), sowie das Aufgabenmodul, damit Sie keine wichtigen Informationen verpassen. Sollten sich Fragen zum Unterricht ergeben können Sie Ihre Lehrer/-innen gerne per Mail kontaktieren.
  • Klausuren:
    • Lehrgang 56:
      Es finden keine Präsenzklausuren statt. Jedoch sind Klausurersatzleistungen im Rahmen des Distanzunterrichts möglich.
    • Lehrgang 55:
      Sollten bei Ihnen noch Klausuren ausstehen, finden diese als Präsenzklausuren in der Schule statt. Dies gilt insbesondere auch für Nachschreibtermine für verpasste Klausuren.

Lehrgang 54:

  • Ihr Unterricht findet als Präsenzunterricht unter durchgängiger Einhaltung der Abstandsregel statt. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist dabei weiterhin Pflicht. Die regelmäßigen Lüftungsintervalle sind weiterhin zu beachten

Ich hoffe, damit konnte ich Ihre Fragen klären. Gerne dürfen Sie sich melden, wenn ich etwas vergessen habe. Abschließend möchte ich Ihnen natürlich noch ein glückliches und gesundes neues Jahr wünschen und hoffe, Sie demnächst wieder persönlich begrüßen zu können.

Liebe Grüße,
Susanne Höhmann

singlepost-ic Von Susanne Höhmann Kategorie: Corona

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